1. Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Kauf-,
Werklieferungs- oder Werkverträge gelten ohne Rücksicht darauf,
ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder
Juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen vor
Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn
uns der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen
abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder
diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf
Bestellscheinen usw. abgedruckt sind. Gegenbestätigung des
Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir
nicht bei Vertragsabschluss oder später widersprechen. Für
ergänzende oder weitere Abschlüsse mit demselben Kunden gelten
im kaufmännischen Verkehr die Liefer- und Zahlungsbedingungen
auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug
genommen worden ist.
2. Auftragserteilung
An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden ist. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen, Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie Abweichungen in den Farbtönen, soweit sie in der Natur der Materialien liegen, sind bei Produkten unserer Büromöbelabteilung vorbehalten. Naturfurniere unterscheiden sich stets durch Maserung und Farbe, dafür sind bei Neu- und Nachbestellungen Übereinstimmungen mit anderen Möbeln kaum zu erreichen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Eine Transportversicherung ist darin nicht enthalten. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto (ohne Abzug von Skonto) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen. Bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe gesetzlicher Regelungen. Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in € zu leisten. Bei Rücklastschriften/Rückbuchungen werden mind. 8,00 € + gesetzliche MwSt. berechnet. Gerät der Kunde mit der Erfüllung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel oder Schecks zu Protest, erfolgt bei ihm Pfändung oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Des Weiteren sind wir berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Wird bei Zahlungsverzug des Bestellers, Käufers etc. ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Besteller, Käufer etc. die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten, mit Ausnahme des Erfolgshonorars, zu tragen. Muss der sich im Verzug befindliche mehr als einmal gemahnt werden, so wird für jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 6,00 € + gesetzliche MwSt. erhoben.
4. Lieferzeiten
Der Kunde kann Teillieferung in zumutbaren Umfang nicht zurückweisen. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche oder Nachlieferungen geltend machen kann. Bei Abrufbestellungen ist der Käufer spätestens 14 Tage nach bestätigtem Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muss mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Falle als selbständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen.
5. Versand
Die Lieferung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung frei oder unfrei an die Adresse des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Jede durch uns nicht zu vertretende Lagerung kann dem Kunden berechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der
Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche
bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines sich aus
einem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos. Der Kunde darf
die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen
Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in
unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß §
947 BGB Miteigentum. Der Kunde ist ferner berechtigt, im Rahmen
eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte
Vorbehaltsware, ohne nach Be- oder Verarbeitung an einen oder
mehrere Abnehmer zu veräußern, jedoch nicht einem unter dem
Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der Verkaufspreis den
Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich gegenüber
den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen
vorzubehalten, unter denen wir das Eigentum bei Lieferung der
Vorbehaltsware vorbehalten. Der Käufer tritt bereits jetzt die
ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende
Kaufpreisforderung in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises
an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an
einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird.
Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werkvertrages oder
eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Kunde die
Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang
an uns ab, wie diesbezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart
ist. Der Kunde verpflichtet sich, uns hierfür sämtliche
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen. Solange wir die Abtretung Drittschuldnern nicht
angezeigt haben, ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis
auf weiteres ermächtigt. Er ist nicht berechtigt, über die
Forderung in andere Weise zu verfügen. Wir haben das Recht, die
Ermächtigung zur Einziehung der Forderung zu widerrufen, wenn
der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, um
die Forderung selbst einzuziehen. Bei Bezahlung der Ware durch
Drittschuldner tritt an die Stelle der Ware der Erlös. Dieser
ist für uns bereitzuhalten und an uns abzuführen. Solange unser
Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die
Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu
verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös
oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in
anderer Weise gepfändet, so ist uns schriftliche Mitteilung zu
machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des
Pfändungsbeschlusses.
Gerät der Kunde in Insolvenz oder wird das Vergleichsverfahren
über sein Vermögen eröffnet, so haben wir gegen den
Insolvenzverwalter bzw. Vergleichsverwalter die gleichen Rechte
wie gegen den Kunden selbst. In allen Fällen ist der Käufer
berechtigt, ein Freigabeverlangen geltend zu machen, wenn der
Wert der Sicherungen nicht nur vorübergehend 20% ihres
realistischen Erlöses übersteigt, wobei das Auswahlrecht
hinsichtlich der Sicherung dem Verkäufer verbleibt.
7. Gewährleistungen
Beanstandungen durch offenkundige Warenmängel können nur
berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich innerhalb 8
Tagen nach Warenerhalt durch Brief schriftlich mitgeteilt
werden. Gewährleistung kann nur bei sachgemäßer Behandlung
unserer Ware unter normalen Bedingungen erbracht werden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns
gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite
behandelt oder verändert worden ist oder wenn unsere
Betriebsanleitungen nicht befolgt werden. Geringfügige
Abweichungen in der Ausführung berechtigt den Kunden nicht zur
Beanstandung. Bei berechtigter Beanstandung steht uns das Recht
zu den Mängeln nach unserer Wahl nach angemessener Frist durch
Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu
beheben. Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von
Frachtauslagen, Arbeitslöhnen und Preisdifferenzen bei
Deckungskäufen sind in jedem Falle ausgeschlossen. Reklamation
bzw. Mängelrügen geben ferner dem Kunden nicht das Recht, mit
der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu
mindern.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge normaler
Abnutzung oder Verschleißerscheinungen, welches insbesondere
für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Toner,
Tintenpatronen und andere Verschleißmaterialien zutrifft sowie
infolge unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeinwirkung oder höherer
Gewalt. Software, Komponenten oder andere Waren, welche in beim
Käufer bereits existierende Hardware durch diesen oder Dritte
aufgespielt, eingebaut oder anderweitig integriert werden und
dadurch zu Kompatibilitätsproblemen oder Fehlfunktionen führen,
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für geöffnete
Software und der damit verbundenen Anerkennung der
Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers erfolgt
keine Nacherfüllung oder Rücktritt.
Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängel erlöschen bei
Nichtbefolgen von Betriebs- und Wartungsanweisungen, Vornahme
von Änderungen, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von
Verbrauchsmaterialien, welche nicht den Originalspezifikationen
der Hersteller entsprechen, bei Eingriffen, Reparaturen oder
Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter
Dritter, bei Manipulationen der Seriennummer sowie
unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Handhabung, es sei denn,
der Käufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der
Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts-
oder Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln aus.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Einsendung der
zu reparierenden Geräte auf diesen befindlichen Daten durch
Kopien gesichert werden, da diese beim Reparaturvorgang
verloren gehen können. Pimp Your IT GmbH. übernimmt keine
Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Datenbestände
und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der
Datensicherung sowie Neuinstallation von Software und der
Geräte selbst bzgl. der zu reparierenden Geräte werden durch
uns nicht übernommen. Pimp Your IT GmbH übernimmt keinerlei
Haftung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
bei Durchführung der Nacherfüllung oder Nachbesserungen.
8. Transportschäden
Für die Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu prüfen. Fehlende Teile sind beim Ablieferer zu reklamieren und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Bei Bahn- oder Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen. Die Ware reist auf die Gefahr des Käufers, dieser hat im eigenen Interesse für die richtige Abwicklung bei eventuellen Transportschäden zu sorgen.
9. Garantie
Wir leisten eine Garantiedauer für Büromöbel, die von unserem Vorlieferanten gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel sowie versteckte Mängel, die innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, Ausbesserung oder Ersatz von fehlenden Teilen zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Schadensersatz
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir
berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die
Kaufobjekte zurückzunehmen, wobei die nachstehenden
Entschädigungen beansprucht werden können, es sei denn der
Käufer weist nach, dass tatsächlich ein geringerer Schaden
entstanden ist:
a) ein monatlicher Mietzins von 3% der
Kaufsumme
b) eine Abnutzungsgebühr von 25% der
Kaufsumme
Weitergehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der
Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist Obergurig. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Bautzen ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohn- oder Betriebssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland verlegt oder ihr Wohn- oder Betriebssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren beide Parteien als Gerichtsstand Bautzen. Das trifft auch auf ausländische Nichtkaufleute zu, wenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
Stand: 01.02.2023